Das allgemeine Zivilrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit den juristischen Problemen des täglichen Lebens beschäftigt. Dazu gehören vor allem Probleme aus dem Kaufrecht und dem Werkvertragsrecht. Für den Käufer bzw. den Auftraggeber gehören zu den typischen Problemen, die sich aus diesen Verträgen ergeben, mangelhafte Leistungen (z. B. defekte Produkte, schlechte Reparaturen). Hier greifen in der Regel Gewährleistungsrechte, deren Geltendmachung dazu führt, dass entweder eine mangelfreie Leistung nachgeholt wird oder weniger bzw. gar nichts gezahlt werden muss. Für den anderen Vertragspartner stellen die Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche und die Einforderung ausstehender Zahlungen häufige Probleme dar.
Durch frühzeitige Beratung unterstützen wir unsere Mandanten bei der außergerichtlichen Konfliktlösung. Sollte ein Zivilprozess erforderlich sein oder ist bereits eine Klage anhängig, übernehmen wir engagiert die Vertretung unserer Mandanten, um ihr gutes Recht durchzusetzen bzw. unberechtigte Ansprüche gegen sie abzuwehren.
Zu unserem anwaltlichen Leistungsspektrum im allgemeinen Zivilrecht gehört unter anderem:
Gestaltung und Prüfung von Verträgen wie z.B.
- Kauf- und Werkverträge
- Darlehensverträge
Gestaltung und Prüfung von rechtsverbindlichen Erklärungen (z.B. Mahnung, Anfechtung, Rücktritt etc.)
Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen wie z.B.
- Entgelt- und Kaufpreisforderungen
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
- Herausgabeansprüche
- Unterlassungsansprüche
Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen (z.B. Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz)
Abwicklung von Verkehrsunfällen
Führung von Vertragshandlungen und sonstigen außergerichtlichen Verhandlungen
Vertretung in Mahnverfahren, sowie im Bereich des gewerblichen und privaten Mietrechts
Übernahme der Prozessvertretung in Gerichtsverfahren