Strafrecht

Die Verteidigung im allgemeinen Strafrecht, sowie in den strafrechtlichen Nebengebieten, wie beispielsweise dem Betäubungsmittelrecht, zählt nicht nur zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit – sie bildet auch den Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

Verteidiger frühzeitig einschalten

Auf dem Gebiet der Strafverfolgung wird massiv in die Rechte der Betroffenen eingegriffen. Neben möglicherweise am Ende stehenden Strafen, wie Geld- oder Freiheitsstrafe sind auch die sozialen Folgen zu berücksichtigen, die ein Ermittlungs- oder Strafverfahren mit sich bringt. So drohen neben der oftmals öffentlichen Hauptverhandlung Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, wie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bis hin zum Entzug der Freiheit.

Haben Sie eine Vorladung erhalten?

Dann schalten Sie frühzeitig einen Verteidiger ein, um Ihre Rechte zu wahren! Sie stehen mit den Ermittlungsbehörden einem Gegner gegenüber, der zum einen einen Wissensvorsprung hat und zum anderen andere taktische Interessen verfolgt, als Sie.

Haben Sie eine Vorladung der Polizei erhalten gilt: Es gibt keine sanktionierbare Pflicht, dort zu erscheinen! Haben Sie eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Ermittlungsrichters erhalten, müssen Sie hingegen erscheinen. In jedem Falle haben Sie als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern! Machen Sie davon Gebrauch, bevor Sie sich unversehens in etwas hineinmanövrieren, was Sie später nicht mehr korrigieren können und Ihnen schadet!

Steht die Polizei oder die Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl oder Durchsuchungsbeschluss vor der Türe, gilt es ebenfalls kühlen Kopf zu bewahren und schnellstens einen Anwalt einzuschalten, der die Rechtmäßigkeit der Aktionen einschätzen kann und gegebenenfalls schädliche Beschlagnahmen oder Festnahmen verhindern oder zumindest abfedern kann.

Es ist stets ratsam einen Verteidiger so früh wie möglich zu kontaktieren. Nur dieser hat Akteneinsichtsrecht und sonstige Rechte, die der Beschuldigte oftmals nicht hat.

Haben Sie eine Vorladung als Zeuge erhalten? Auch dann empfiehlt es sich, zunächst einen Anwalt zu kontaktieren. Als Zeuge haben Sie auch umfassende Rechte, wie z.B. u.U. das Recht auf Bestellung eines Zeugenbeistandes, dem Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung oder besondere Zeugenbetreuung. Oftmals wandelt sich auch der Zeugenstatus während der Vernehmung in die eines Beschuldigten. Dann ist es ratsam, von Anfang an einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben!

Wird gegen Sie aufgrund einer Straftat ermittelt?

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann auch außerhalb der Bürozeiten über die unter den Kontaktdaten angegebene Mobilfunknummer +49 171 1740666 erfolgen, unter der Sie Herrn Rechtsanwalt Harald Bleicher nahezu rund um die Uhr im Notfall erreichen können.

Opfer oder Nebenkläger in Strafsachen

Oder sind sie selbst Opfer einer Straftat geworden? Auch dann beraten und vertreten wir Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Ansprüche gegen den Schädiger durchzusetzen z.B. durch Ihre Vertretung als Nebenkläger, beim Opferschutz oder als Zeugenbeistand. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Opferrecht.