Sozialrecht

Das Sozialrecht ist, wegen seiner erheblichen Ausmaße und erheblichen Bedeutung für den Bürger, ein besonderes Rechtsgebiet des öffentlichen Rechtes. Typische Gegenstände für die Klärung von Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat aus dem Sozialrecht sind sozialrechtliche Angelegenheit der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung oder der Sozialhilfe. Ein großer Bereich stellt insbesondere die Grundsicherung für Arbeitsuchende und das Arbeitsförderungsrecht dar. Letztlich sind hier die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung sowie der Unfallversicherung zu nennen. Viele nützliche Informationen erhalten Sie auch auf der Seite unseres Kooperationspartners, der Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. in Berlin.