Allgemeine Mandatsbedingungen

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Übersicht:

  • Anwendungsbereich
  • Zustandekommen des Mandatsverhältnis
  • Widerrufsrecht für Verbraucher
  • Bearbeitung des Mandats
  • Leistungsänderungen
  • Mitwirkungspflichten des Mandanten
  • Vergütung
  • Kündigung
  • Aufrechnung, Abtretung, Sicherungsabtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufbewahrung
  • Haftung
  • Datenschutz
  • Online-Akte
  • Sonstiges

Anwendungsbereich

a) Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen den Rechtsanwälten Harald Bleicher und Claudia Schachner (im Folgenden: Kanzlei) und dem Mandanten über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten. Darüber hinaus gelten diese Geschäftsbedingungen auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern der Kanzlei, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Mandatsverhältnis zu der Kanzlei voraussetzen. Sie gelten insbesondere auch für sämtliche Verträge, die im Rahmen des Online-Angebots (Online Services) der Kanzlei durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen der Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts abweichendes ergibt.

b) Einbeziehung in den Vertrag
Bei der Verwendung von Online-Formularen hat der Mandant die Möglichkeit, diese Allgemeinen Mandatsbedingungen im Einzelfall durch Markieren der Checkbox ausdrücklich zu akzeptieren oder abzulehnen. Ist der Mandant mit der Einbeziehung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen nicht einverstanden, kommt auch kein Mandatsverhältnis zustande.

c) Widersprechende AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten oder sonstiger Geschäftspartner finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden.

Zustandekommen des Mandatsverhältnis

a) Unverbindliche Anfrage
Allein durch Ihre Anfrage an die Kanzlei, sei es per Online-Formular, E-Mail, Telefax, Telefon oder auf sonstige Weise, kommt kein Vertrag zustande. Sobald Ihre Anfrage in der Kanzlei eingeht, wird sie schnellstmöglich weiter bearbeitet und Sie erhalten von uns einen unverbindlichen Vorschlag zum weiteren Vorgehen mit einer Honorarvereinbarung. Einen solchen Vorschlag können wir Ihnen auch per Email unterbreiten.

b) Vertragsschluss
Ein Mandatsverhältnis kommt erst dadurch zustande, dass die Kanzlei das Ersuchen um ein Mandat annimmt. Ein derartiges Ersuchen liegt insbesondere dann vor, wenn

  • eine schriftlichen Vollmacht erteilt wird,
  • auf einen Vorschlag der Kanzlei hin ein Vorschuss gezahlt wird,
  • der Kanzlei zur Mandatsbearbeitung dienenden Unterlagen übersandt werden,
  • mit der Kanzlei ein Termin zur Rechtsberatung vereinbart wird, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes erklärt.

Die Kanzlei nimmt das Ersuchen an, indem Sie das Mandat ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung des Mandats bzw. der Beratung beginnt.

c) Ablehnung von Aufträgen
Die Kanzlei behält sich vor, Ersuchen um die Besorgung von Rechtsangelegenheiten ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Anfragen nicht zu beantworten, bei denen der Anfragende unzureichende Angaben über seine Identität macht. Erforderlich sind mindestens die Angabe des eigenen vollen Namens und der Anschrift, sowie entsprechende Angaben zum Gegner.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Für Personen, die uns weder im Rahmen ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit beauftragen (Verbraucher), gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Sollten Sie Verbraucher sein und ein Mandat unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zu Stande gekommen sein, so gilt Folgendes:

a) Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Rechtsanwälte Bleicher & Schachner
Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 13, 90402 Nürnberg
Telefax: + 49 (0)911 / 20 298 1-29
EMail: kanzlei(at)rae-bleicher.de

b) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten, was dazu führen kann, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

c) Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir unsere Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen oder vollständig erbracht haben, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Bearbeitung des Mandats

a) Gegenstand
Gegenstand der Beauftragung der Kanzlei ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.

b) Sorgfaltsmaßstab
Die Kanzlei führt alle Aufträge mit größter Sorgfalt unter Beachtung der für sie geltenden Berufsordnungen und Standesrichtlinien und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Mandanten bezogen durch.

c) Zahlen, Fakten, Tatsachen
Die Kanzlei ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Auftragsdurchführung die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und im notwendigen Umfang wiederzugeben. Dabei ist sie berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen. Entsprechend von Dritten oder von dem Mandanten gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die Kanzlei hat jedoch auf von ihr festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. Die Tätigkeit der Kanzlei erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und orientiert sich an Gesetz, Rechtsprechung und dem jeweiligen berufsbezogenen Fachwissen.

d) Verbindlichkeit von Auskünften
Auskünfte, die im Rahmen einer Erstberatung, der Mandatsanbahnung oder telefonisch erteilt werden, sind nur dann verbindlich, wenn diese anschließend schriftlich bestätigt werden oder zuvor ausdrücklich und schriftlich die Verbindlichkeit vereinbart worden ist.

e) Steuerrecht und ausländisches Recht
Bei der Beratungstätigkeit werden steuerrechtliche Gesichtspunkte sowie Gesichtspunkte, die ausländische Rechtsfragen betreffen, nicht berücksichtigt, es sei denn, es wird hierüber ein gesonderter Auftrag erteilt.

f) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
Die Kanzlei ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn diese einen entsprechenden Auftrag erhalten und diesen angenommen hat.

g) Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
Die Kanzlei übernimmt auf Wunsch die erstmalige und einmalige Einholung der Deckungszusage für die jeweilige Angelegenheit. Hierbei handelt es sich um eine eigenständige Angelegenheit, die grundsätzlich gesondert zu vergüten ist.

h) Korrespondenzsprache
Die Korrespondenzsprache ist deutsch.

Leistungsänderungen

a) Änderungen des Auftrages
Die Kanzlei verpflichtet sich, Änderungsverlangen des Mandanten in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern der Kanzlei dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwands und der Zeitplanung zumutbar ist. Im Rahmen der konkreten Auftragsdurchführung stimmt sich die Kanzlei mit dem Mandanten bezüglich der angestrebten Zielsetzungen ab, wobei sie berechtigt ist, von Weisungen des Mandanten abzuweichen, wenn sie den Umständen nach annehmen darf, dass der Mandant bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde.

b) Anpassung des Vertrages
Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der Kanzlei oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt die Kanzlei in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung ihre Tätigkeit unter Wahrung der Interessen des Mandanten im ursprünglichen Umfang fort.

Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich, den Rechtsanwalt bestmöglich zu unterstützen und alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Informationen rechtzeitig und auf Verlangen schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) sind mitzuteilen, da es ansonsten zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die zu Rechtsverlusten führen können.

Vergütung

a) Rechtsgrundlagen
Die Vergütung der Kanzlei richtet sich nach den für sie geltenden Gebührenordnungen in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Vergütungsvereinbarung) getroffen wird. Die Kanzlei hat neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Umfang der Vergütung
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen, Fotokopiekosten, Reisekosten und Abwesenheitsgelder (Nr. 7000ff. VV RVG) und Kosten für Unterbevollmächtigte/Terminsvertreter (anstelle Reisekosten) werden gesondert berechnet; dies gilt im Innenverhältnis auch dann, wenn der Rechtsanwalt beigeordnet wird. Im Innenverhältnis ist der Rechtsanwalt stets berechtigt, die Gebühren eines Wahlanwalts zu fordern. Der Auftraggeber hat die Kosten für Abschriften und Ablichtungen, deren Anfertigung sachdienlich war, nach Nr. 7000 VV RVG auch dann zu erstatten, wenn es sich nicht um zusätzliche Abschriften und Ablichtungen im Sinne des Gesetzes handelt. Die Rechtsanwaltsvergütung steht weder nach Grund noch Höhe in Abhängigkeit zu einem Kostenersatzanspruch gegenüber Dritten (z. B. Versicherern, Gegnern etc.) oder insbesondere dem Bestand einer Rechtsschutzversicherung.

c) Wertgebühren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abrechnung auf Basis des Gegenstandswertes erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist (§ 49 b Abs. 5 BRAO). § 49 b Abs. 5 BRAO hat folgenden Wortlaut: Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrags hierauf hinzuweisen. Handelt es sich um eine Rahmengebühr, sind nach § 14 Abs. 1 RVG innerhalb des im Gesetz festgelegten Rahmens insbesondere zu berücksichtigen der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, deren Schwierigkeit und die Bedeutung für der Mandanten, sowie seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Ein besonderes Haftungsrisiko ist zwingend zu berücksichtigen bei Rahmengebühren, die sich nicht nach dem Gegenstandswert richten, und kann auch in den übrigen Fällen zur Bemessung herangezogen werden. Sollte eine Erfassung des Gegenstandswertes nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich sein, gilt vorbehaltlich einer gesonderten Vergütungsvereinbarung eine nach Zeitaufwand zu bemessende Vergütung als vereinbart. Der Stundensatz gilt mit 300,00 € zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart, der Abrechnungstakt ist mit 10 Minuten (jede angefangene) vereinbart.

d) Eingehende Zahlungen, Kostenerstattungsansprüche
Es ist vereinbart, dass eingehende Zahlungen von dem Bevollmächtigten zunächst zur Deckung seiner Gebühren und Auslagen verwendet werden können und Kostenerstattungsansprüche an die Gegenpartei und die Staatskasse an den Bevollmächtigten abgetreten worden sind.

e) Vorschusszahlungen
Wenn in der Angelegenheit eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist und dies durch eine schriftliche Deckungszusage der Kanzlei bestätigt wird, verzichtet die Kanzlei ab Zugang der Deckungszusage in der Regel auf die Erhebung von weiteren Vorschussleistungen gegenüber dem Mandanten, mit Ausnahme einer eventuellen Selbstbeteiligung.

f) Fälligkeit der Vergütung
Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zahlbar. Auf Honorarforderungen der Kanzlei sind Leistungen an Erfüllung Statt und erfüllungshalber ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen durch elektronische (Kredit-) Kartensysteme. Mehrere Mandanten haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung der Kanzlei.

g) pauschale Entschädigung bei Nichteinhaltung vereinbarter persönlicher Besprechungstermine
Die Kanzlei ist berechtigt, bei Nichteinhaltung vereinbarter, aber nicht wahrgenommene persönliche Besprechungstermine als Entschädigung für den vergeblichen Zeitaufwand eine pauschale Entschädigung i.H.v. 150,00 €, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erheben. Der Mandant erklärt sich ausdrücklich mit dieser Vereinbarung einverstanden.

Kündigung

a) Kündigungsfrist
Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist stets zulässig. Das Kündigungsrecht steht auch der Kanzlei zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.

b) bisherige Leistungen
Noch nicht abgerechnete Leistungen werden unverzüglich abgerechnet und sind mit Erhalt der Rechnung fällig.

Aufrechnung, Abtretung, Sicherungsabtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufbewahrung

a) Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

b) Abtretung von Forderungen (Honorare und Auslagen)
Die Kanzlei ist berechtigt, Honoraransprüche aus dem Mandatsverhältnis aufgrund der Beratung und Vertretung des Mandanten an Dritte abzutreten, sowie diesen zum Zwecke der Abrechnung und Geltendmachung die jeweils erforderlichen Informationen (Personendaten, Gegenstandswert, Beratungsinhalte, Prozessdaten und -verlauf, (Rechtsschutz-)Versicherungsdaten, Honorarsatz) weiterzugeben. Als Dritte kommen ausschließlich in Betracht: in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte, sowie die Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln. Der Mandant entbindet hierzu die Kanzlei ausdrücklich von ihrer anwaltlichen Schweigepflicht, soweit dies für die Abrechnung und Geltendmachung der Forderungen erforderlich ist. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Kanzlei dürfen im Übrigen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

c) Sicherungsabtretung
Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse an die Kanzlei in Höhe der Honorarforderung sicherungshalber ab. Die Kanzlei wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, so lange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert, in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.

Zahlansprüche aus einem evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag werden sicherungshalber an die Kanzlei abgetreten. Dem Mandanten ist es gestattet, den Anspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer in eigenem Namen außergerichtlich und gerichtlich (z.B. Deckungsschutzklage) geltend zu machen. Sofern eine Abtretung aus rechtlichen Gründen unwirksam sein sollte, oder die Rechtsschutzversicherung der Abtretung – soweit erforderlich – nicht zustimmt, wird der Rechtsschutzversicherer angewiesen, evtl. Zahlungsansprüche direkt an die Kanzlei zu leisten. Für den Fall des Anwaltswechsels wird schon jetzt festgelegt, dass die Kanzlei im Falle einer erteilten Deckungszusage zum Empfang der Versicherungsleistung berechtigt sein soll (Einschränkung des Wahlrechts der Kostenerstattung).

d) Zurückbehaltungsrecht
Bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen (Honorare und Auslagen) hat die Kanzlei an den ihr überlassenen Unterlagen gegenüber dem Mandanten ein Zurückbehaltungsrecht, sofern das Zurückbehalten nicht nach den Umständen unangemessen ist. Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Mandat hat die Kanzlei alle Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung überlassen hat, nur herauszugeben, soweit dies von dem Mandanten ausdrücklich gewünscht wird. Die Herausgabe erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.

e) Aufbewahrung von Mandantenunterlagen
Titel (Urteile, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Vollstreckungsbescheide u.ä.) werden bei Beendigung des Mandats an den Mandanten zurückgegeben. Wünscht der Mandant deren Aufbewahrung durch die Kanzlei, erfolgt diese nur gegen Honorar. Auf Verlangen der Kanzlei hat der Mandant alle ihr überlassenen Unterlagen in der Kanzlei gegen Quittung abzuholen. Nach Ablauf einer hierzu gesetzten Frist ist die Kanzlei berechtigt, alle überlassenen Unterlagen zu vernichten, sofern diese nicht erkennbar von Wert sind. Die Pflicht der Kanzlei zur Aufbewahrung der von dem Mandanten überlassenen Unterlagen erlischt im Übrigen 5 Jahre nach Beendigung des Auftrages.

Haftung

a) Berufshaftpflichtversicherung
Jeder Anwalt unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung. Die nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV erforderlichen Angaben lauten:

für RA Harald Bleicher:  ERGO Versicherungs AG, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München, Versicherungsnummer: HV-SV 071312425.7-00473, Räumlicher Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht für die Rechts- und Steuerberatung nach deutschem und europäischem Recht mit Sitz und/oder Niederlassung in Deutschland.

für RAin Claudia Schachner:  ERGO Versicherungs AG, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München, Versicherungsnummer: HV-SV 071312425.7-00473, Räumlicher Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht für die Rechts- und Steuerberatung nach deutschem und europäischem Recht mit Sitz und/oder Niederlassung in Deutschland.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, aus Tätigkeiten
(1) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros;
(1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht;
(3) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

b) Ausländisches Recht, Verjährung
Ausgeschlossen ist jede Haftung für die richtige Anwendung ausländischen Rechts. Ansprüche gegen die Rechtsanwälte verjähren in drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs, spätestens jedoch ab Beendigung des Mandats.

c) Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Kanzlei für Vermögensschäden aufgrund von Berufsversehen ist begrenzt. Die Parteien sind verpflichtet, hierzu eine gesonderte Vereinbarung zu treffen, die die Haftung auf die von der Kanzlei unterhaltene Versicherungssumme begrenzt. Im Übrigen ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit die Haftung der Kanzlei in jedem Mandatsverhältnis auf einen Betrag in Höhe von insgesamt höchstens 1.000.000,00 EURO (in Worten: eine Million Euro) beschränkt, sofern sich aus einer gesondert zwischen der Parteien getroffenen Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt. Eine vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt auch für sämtliche anderen gegenwärtigen und künftigen Mandate, soweit nicht bereits Ansprüche schriftlich geltend gemacht wurden.

d) Haftungserweiterung
Falls eine über die vereinbarte Haftungsbeschränkung hinausgehende Haftung gewünscht wird, kann schriftlich eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, sofern der Auftraggeber die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Versicherung übernimmt. Derzeit wird dies vom Auftraggeber nicht gewünscht.

Datenschutz

a) Verwendung von Daten, Auskunft
Im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags darf die Kanzlei die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erheben, speichern und verarbeiten. Der Mandant hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft über seine gespeicherten Daten.

b) Datenschutz im Internet
Die Kommunikation über das Internet bietet keinen absoluten Schutz. Die Kanzlei trifft jedoch im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorkehrungen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit dieses Kommunikationsweges zu verbessern.

c) Einsatz von E-Mail
Der Mandant wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere die Kommunikation über E-Mail mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden ist.
Bei der Übermittlung von E-Mails können diese (ähnlich wie Postkarten) von Dritten gelesen werden, es sei denn, sie sind zusätzlich verschlüsselt. Für die Verschlüsselung benötigen Sie zusätzliche Software und ein Zertifikat (Schlüssel). Sollten Sie unverschlüsselte Nachrichtenübermittlung nicht wünschen, bitten wir um entsprechende Mitteilung, damit wir Ihnen den Schriftverkehr entweder verschlüsselt oder auf dem Postwege übermitteln können.
Die Kanzlei bietet ihren Kunden die Möglichkeit, anstelle der Kommunikation über E-Mail stattdessen über die Online-Akte Nachrichten auszutauschen.
Teilt der Mandant seine E-Mail-Adresse mit, darf die Kanzlei dem Mandanten Informationen an diese E-Mail-Adresse ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) übermitteln, es sei denn, aus den Umständen wäre eine Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar erkennbar oder falls der Mandant dieser Verfahrensweise ausdrücklich widersprochen hat oder widerspricht.

Online-Akte

a) Funktion und Nutzen
Die Kanzlei bietet ihren Mandanten die Möglichkeit, anstelle der Übersendung von Mitteilungen mittels E-Mail, Fax oder Post über die Online-Akte zu kommunizieren. Über die Online Akte kann der Mandant auf die für ihn freigegebenen Akten, Aktenstammdaten, Informationen zu Aktenbeteiligten und gespeicherten Dokumente zugreifen, über Neuigkeiten per Email benachrichtigt werden, einzelne Aktenschriftstücke (Dokumente, Schreiben, Bilder, gespeicherte Emails etc.) herunterladen (Download) und an die Kanzlei übertragen (Upload). Für das Inkasso kann der Mandant zudem Forderungen, Zahlungen und den Forderungsstand abrufen.

b) Voraussetzungen
Der Mandant hat Zugang zur Online Akte, wenn er sich vorab durch Eingabe von Benutzername und Passwort identifiziert hat. Der Mandant ist verpflichtet, sich bei jeder Anmeldung über die Richtigkeit der SSL-Zertifikate zu informieren und beachtet insbesondere die unten genannten Sorgfaltspflichten. Freigaben erfolgen ausschließlich auf Nutzerebene. Für etwaige Bevollmächtigte ist eine gesonderte Freigabe durch die Kanzlei erforderlich.

c) Sicherheit
Die vom Mandanten an die Kanzlei übermittelten Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt. Die Übermittlung der Daten erfolgt über die Online Akte. Der Zugriff registrierter Mandanten auf die Daten der Online Akte erfolgt mit einer 128 Bit SSL-Verschlüsselung über spezielle Server des Dienstanbieters der Online Akte, die in einem zertifizierten Sicherheitszentrum stehen. Dabei werden jeweils lediglich Kopien der angeforderten Daten übermittelt, soweit diese hierfür freigegeben sind. Auf die Übermittlung der Daten hat die Kanzlei keinen Einfluss. Für die Vertraulichkeit der Daten während der Übermittlung und eines hieraus ggf. entstehenden Schadens haftet daher ausschließlich der Dienstanbieter der Online Akte, es sei denn, der Kanzlei wäre Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten.

d) Technische Verfügbarkeit
Eine jederzeitige technische Verfügbarkeit der Online Akte ist von der Kanzlei nicht geschuldet. Eine Haftung für den vorübergehenden Ausfall ist daher ausgeschlossen. Es obliegt allein dem Mandanten, die für den Abruf der Daten notwendige Hard- und Software vorzuhalten und zu unterhalten (internetfähiger PC mit Internetzugang und Standard-Webbrowser, Anwendersoftware für gängige Dateitypen wie *.pdf, *.doc/x, *.txt, *.msg, *.xls, *.jpg). Beim Upload (Hochladen von Dateien auf den Kanzleiserver) erhält der Mandant einen ausdrücklichen Hinweis, ob der Upload erfolgreich war. Das entsprechende Dokument ist jedoch erst dann in der Aktengeschichte sichtbar und abrufbar, nachdem es ausdrücklich von der Kanzlei freigegeben wurde.

e) Sicherheitsmaßnamen, Ausführbarer Code
Der Mandant ist verpflichtet, die mit der Kanzlei im Einzelfall vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Der Upload von Dateien mit ausführbarem Code ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kanzlei zulässig.

f) Sorgfaltspflicht
Im Übrigen ist der Mandant für die Geheimhaltung seiner Identifikations- und Legitimationsdaten verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter in den Besitz seiner Identifikations- und Legitimationsdaten (Benutzername und Passwort) gelangt. Er ist verpflichtet die Kanzlei unverzüglich zu unterrichten, wenn er feststellt, dass eine andere Person von den Identifikations- und Legitimationsdaten Kenntnis erhalten hat oder der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht.

g) Öffentliche PC’s, Hot-Spots
Die Kanzlei empfiehlt, den Service der Online Akte grundsätzlich nicht von öffentlichen PCs aus zu nutzen und nur vertrauenswürdige PCs zu verwenden, die zumindest über grundlegende Sicherheitsvorkehrungen (aktueller Virenschutz, Firewall, Schutz vor Spyware). Nützliche Links finden Sie in unserem Downloadbereich.

Sonstiges

a) Schriftformzwang, Rechtswahl
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mit der ausdrücklichen Einbeziehung dieser allgemeinen Mandatsbedingungen durch den Mandant (Markierung der Checkbox wird für den Einzelfall vereinbart, dass der Schriftformzwang auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses gilt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

b) Gerichtsstand
Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Nürnberg. Dasselbe gilt, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. für Aktivklagen der Kanzlei gegen den Mandanten gilt der Sitz der Kanzlei als vereinbart.

c) Vertragsauslegung, Vertragsergänzung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

e) Sprache
Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Stand: 1.4.2018
Rechtsanwälte Harald Bleicher & Claudia Schachner