Familien- und Erbrecht

Das Familienrecht regelt einen für die Beteiligten äußerst sensiblen Lebensbereich. Wer eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingeht, übernimmt dadurch Verantwortung – auch für seinen Partner. Diese Verantwortung wächst, wenn Kinder geboren werden. Doch nicht immer erweist sich das einmal gewählte Familienmodell als tragfähig. Das Scheitern der Ehe oder Partnerschaft ist nicht nur emotional eine große Belastung. Oft gefährdet eine Scheidung auch die finanzielle Existenz beider Ehegatten. Der Streit ums Geld – aber auch um die Kinder – mündet all zu oft in erbitterte Rosenkriege und lange und nervenaufreibende Scheidungsverfahren.

Rechtsberatung im Falle einer Trennung

Eine umfassende konfliktbegleitende Beratung kann dazu beitragen, die Situation zu entkrampfen und von Anfang an interessengerechte Regelungen zu finden.
Dabei geht es nicht nur um das eigentliche Scheidungsverfahren. Zwingend zu regeln sind auch die Folgeprobleme, die Trennung und Scheidung aufwerfen.
Dazu gehören:

  • Kindesunterhalt,
  • Trennungs- und nachehelicher Unterhalt,
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen,
  • Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Zugewinnausgleich,
  • Versorgungsausgleich,
  • Elterliche Sorge und Umgang.

Unterhaltsberechnung bei Trennung und Scheidung

Insbesondere der Unterhalt hat existenzielle Bedeutung. In den meisten Fällen ist er das entscheidende und wichtigste Thema bei Trennung und Scheidung.
Doch auch vermeintliche Randaspekte können erhebliche Bedeutung haben: So sind bei der Vermögensauseinandersetzung nicht selten auch steuer- und erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wer in diesem Bereich auf professionelle Beratung verzichtet, riskiert schmerzhafte finanzielle Verluste, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.
Ein guter Rechtsanwalt, der im Bereich des Familienrechts agiert, sollte sich jedoch nicht nur exzellente juristische Fachkenntnisse besitzen, sondern auch Einfühlungsvermögen und psychologisches Fingerspitzengefühl mitbringen und darauf hinwirken, Konflikte zu entschärfen.

Unser Ansatz ist es daher, nach Möglichkeit eine einvernehmliche Regelung zu finden, diese kostengünstig umzusetzen und Ihrer individuellen Interessenlage gerecht zu werden. Wir können zwar ihre Ehe nicht retten, die emotionale Belastung einer Scheidung jedoch lässt sich auf diese Weise erheblich minimieren. Sollte eine „Einigung im Guten“ allerdings nicht möglich sein, stehen wir Ihnen mit unserem gesamten juristischen Fachwissen zur Seite und vertreten Ihre Interessen vor Gericht mit der gebotenen Konsequenz und Härte.

Unterstützung bei Ehevertrag

Gerne unterstützen wir Sie zudem dabei, im Vorfeld einer Eheschließung die Weichen richtig zu stellen. Zwar gilt es als unromantisch, einen Ehevertrag zu schließen. Tatsache ist aber, dass die meisten Ehegatten, die mit einem Partner zusammenleben, sich immer wieder Gedanken über das Ende der Ehe machen bzw. dieses Ende wenigstens mit einkalkulieren.
Ein Ehevertrag kann von Anfang an Klarheit darüber schaffen, was geschehen soll, wenn die Ehe nicht mehr funktioniert und auch nach außen hin aufgelöst werden soll. Ein Ehevertrag kann aber auch geschlossen werden, wenn die Ehegatten sich trennen, aber nicht scheiden lassen möchten.

Hilfe beim Testament

Sie tragen sich mit dem Gedanken ein Testament zu errichten? Vielleicht wollen Sie Ihren Ehepartner und die Kinder nach Ihrem Tod gut versorgt wissen. Vielleicht liegt Ihnen aber auch am Herzen, Ihr Vermögen in der Familie zu halten oder Menschen, die Ihnen nahe stehen vor Ansprüchen Dritter zu bewahren.
Die Gründe, die eigene Vermögensnachfolge zu regeln sind unterschiedlich und immer individuell. Kein Fall gleicht dem anderen. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, muss daher auch die Beratung passgenau auf jeden einzelnen Mandanten zugeschnitten sein.
Egal, ob es darum geht, bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen – sei es durch Schenkungen und sonstige Verträge – oder ob ein Testament die künftigen Vermögensverhältnisse regeln soll: Beide Bereiche müssen neben der Vorsorge bedacht und aufeinander abgestimmt werden.
Die Schwerpunkte können dabei durchaus unterschiedlich sein. Manchem Mandanten liegt besonders viel daran, die steuerlichen Möglichkeiten auszureizen, anderen ist vor allem daran gelegen, das Vermögen in der Familie zu behalten. Doch auch die Absicherung nahestehender Menschen, die Beschränkung von Ansprüchen unliebsamer Personen, die sichere Umsetzung des letzten Willens oder eine gerechte Vermögensverteilung, sind bei der Testamentsgestaltung unter Beachtung rechtlicher Aspekte und Grenzen umzusetzen. Hierfür bieten sich zahlreiche erbrechtliche Gestaltungsinstrumente. Beispielhaft seien nur folgende Bereiche genannt:

  • die Regelung der Erbfolge,
  • die Anordnung von Vermächtnissen oder einer Testamentsvollstreckung,
  • die Aufnahme von Regelungen für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
  • die Regelung von Kostentragungs- und Vergütungsfragen,
  • die Berücksichtigung besonderer familiärer Konstellationen bei Patchwork-, Bedürftigen- oder behindertengerechten Testamenten, sowie
  • die Gründung von Familiengesellschaften oder Stiftungen.

Rechtliche Unterstützung im Erbfall

Neben dem Familienrecht ist das Erbrecht das vielleicht emotionalste Rechtsgebiet überhaupt. Nicht selten treten schwelende innerfamiliäre Unstimmigkeiten nach Eintritt des Erbfalles offen zu Tage. Der beratende Rechtsanwalt muss diese Familienstrukturen verstehen und die vielschichtigen psychologischen Aspekte mit dem juristischen Instrumentarium verbinden.

Viele Zwistigkeiten lassen sich außergerichtlich lösen. Eine außergerichtliche Einigung ist zudem meist kostengünstiger und verhindert ein langwieriges, oft nervenzehrendes und belastendes Gerichtsverfahren. Wenn es darauf ankommt, stehe ich Ihnen aber auch im Erbprozess zur Seite und setze Ihre Rechte durch.

Individuelle Beratung

Im Familien- wie auch im Erbrecht verbieten sich Standardlösungen. Jeder Fall ist individuell. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin. Gemeinsam können wir Ihre familienrechtlichen Fragen klären.

Ansprechpartnerin im Familienrecht ist in erster Linie Frau Rechtsanwältin Claudia Schachner, welche zusätzlich den Titel Fachanwältin für Familienrecht führt und damit herausragende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachweist.